AGB

Allgemeine Geschäftsbedingen Salzbike Reise OG 

 

  1. Geltungsbereich und Definition 

Reiseveranstalter ist die Salzbike Reise OG und erbringt ihre Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Pauschalreisegesetz (PRG), sowie der Pauschalreiseverordung (PRV). Mit der Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden kann tritt noch kein Abschluss des Reisevertrages an. 

Der Vertrag kommt mit Annahme durch Salzbike durch Zusendung der Rechnung (Buchungsbestätigung) zustande. Bucht der Reisende durch Dritte (Mitreisende), bestätigt er damit bestätigt er damit, dass er von diesen Dritten bevollmächtigt wurde, ein Angebot für sie einzuholen, die allgemeinen Geschäftsbedingungen für sie zu vereinbaren sowie einen Pauschalreisevertrag für sie abzuschließen. Der Reisende, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt die Verpflichtung aus dem Vertrag mit Salzbike (Zahlung, Rücktritt vom Vertrag usw.). 

 Zusätzliche Vereinbarungen und Änderungen des geschlossenen Pauschalreisevertrags bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch Salzbike. Kundenwünsche sind grundsätzlich unverbindlich. Salzbike wird diese weiterleiten, wobei darin jedoch keine Zusage liegt, da deren Umsetzung teilweise in die Organisation des jeweiligen Leistungsträgers fällt. Nur bestätigte Kundenwünsche sind Kundenvorgaben im Sinne des Pauschalreisegesetzes. 

2. Bezahlung 

 Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen fällig, spätestens 1 Tag vor Reiseantritt, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffern 3 4,5  genannten Gründe abgesagt werden kann. 

 Auf der Buchungsbestätigung/Rechnung sind entsprechende Bankkonten, sowie Details für die Bezahlung angeführt. Bei Banküberweisung ist sicherzustellen, dass der volle Rechnungsbetrag gutgeschrieben wird. Eventuelle Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Reisenden. Kommt der Reisende seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß nicht nach, behält sich Salzbike nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Entschädigungspauschalen zu verlangen. 

 

3. Rücktritt des Reisenden 

Vor Reiseantritt kann der Reisende bis zum eintreffen der Rechnung/Buchungsbestätigung jederzeit von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen eine schriftliche Benachrichtigung. 

Bei Nichtantritt der Reise (no-Show) werden 100% des Reisepreises als Stornogebühren verrechnet. Vom 30 bis zum 1. Tag vor Aktivitäts-Beginn werden ebenfalls 100% des Reisepreises verrechnet. Bis zum 30. Tag vor Aktivitäts Beginn werden 20% des Reisepreises verrechnet. Beim Storno von Flugreisen bis zu 30 Tage vor Abreise werden zusätzlich zu den 20% noch die Kosten des Flugs verrechnet, außer Salzbike bekommt den Flugpreis oder Teile davon von der Fluggesellschaft rückerstattet.

Jeder angemeldete Reisende kann sich bis spätestens 5 Tage vor Beginn der Reise durch einen geeigneten Dritten ersetzen lassen und somit den Vertrag auf eine Person übertragen, die alle Vertragsbedingungen erfüllt. Für noch ausstehende Beträge haften sowohl der ursprüngliche Reisende als auch die Ersatzperson. Für den Umbuchungsaufwand werden pro Person EUR 75.- berechnet.  Umbuchungsgebühren der Fluggesellschaften sind vom Reisenden zu bezahlen.

Zur Deckung allfälliger Stornogebühren ist eine Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchsversicherung empfehlenswert. Außerdem empfehlen wir eine Unfall und (Reise) Krankenversicherung inklusive Bergungskosten. Details dazu bei Versicherungsmakler Lukas Plamberger +436506900765, lukas@sicher-innovativ.at .

 

4. Rücktritt, Kündigung und Ausschluss durch Salzbike 

 Salzbike kann bis 2 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten: 

Wir behalten uns vor, Reisen auf Grund der geringen Mindestteilnehmerzahl abzusagen. Wir informieren Sie  unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise und Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Salzbike nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. 

Ist der Kunde den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen erkennbar körperlich oder psychisch nicht gewachsen, ist Salzbike berechtigt, den Kunden ganz oder  teilweise vom Reiseprogramm auszuschließen. Bei Kündigung bzw. Ausschluss behält der Salzbike den Anspruch des Reisepreis, muss jedoch den Wert der ersparten Leistungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen. 

 

5. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände 

 Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände sind Vorfälle/Ereignisse/Gegebenheiten außerhalb der Kontrolle desjenigen, der sich auf sie beruft und deren Folgen sich auch nicht  hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. (Kriegshandlungen, Terrorismus, Ausbrüche schwerer Krankheiten, Naturkatastrophen, Witterung die eine sichere Reise verhindern). So können sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. 

 

6. Leistungen 

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf unserer Website/Prospekten und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Rechnung/Reisebestätigung. Die angegebenen Etappenorte sind meist angefahrene Etappenziele. Eventuelle Abweichungen vom beschriebenen Ablauf aus organisatorischen Gründen (z.B: Straßensperren, Kälteeinbruch, Betriebsschließungen) sind möglich und beeinträchtigen nicht die Art und Inhalt der Reise. 

Abgebildete Streckenskizzen ermöglichen einen groben Überblick über die Streckenführung, bilden allerdings nicht die Grundlage für einen genauen Reiseverlauf. Alle Kilometerangaben verstehen sich als Zirka-Angaben und können von der tatsächlich zurückgelegten Strecke abweichen. 

Die angebotenen Unterkünfte werden mit größter Sorgfalt innerhalb der angegebenen Kategorie ausgewählt. Abweichungen innerhalb einer Kategorie können nie zur Gänze ausgeschlossen werden, werden jedoch von Salzbike durch andere Merkmale kompensiert. 

 Nimmt der Reisende im Reisepreis enthaltene Leistungen, die für die Inanspruchnahme stehen, zb. Bahnfahrten und Eintritte, nicht in Anspruch, so gibt es keinen Anspruch auf Erstattung. 

 Vor Ort anfallende Kosten wie zb.  Ortstaxen und Tourismusabgaben werden in der Reiseausschreibung hingewiesen. 

 

7. Reiseteilnahme/ Haftung/ Haftungsbeschränkung 

 Die Teilnahme an den angebotenen Reisen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich an Anforderungen einer MTB – Reise gewachsen ist. Für Personen mit eingeschränkter Mobilität sind die angebotenen Reisen leider nicht geeignet. 

Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt in der Verantwortung der Reisenden. 

 Sollte aus Gründen, die von Salzbike nicht beeinflusst werden können, wie Umbauten oder Renovierungen, vorgesehene Leistungen wie Besichtigungen nicht planmäßig stattfinden  können, so wird nach Möglichkeit eine Alternative, ein gleichwertiger Ersatz oder das Nachholen an anderer Stelle angeboten. 

 Bei einer Beschädigung oder Verlust des Reisegepäcks haftet Salzbike nur, wenn diese durch Salzbike verursacht wurde und sofort nach Auftreten gemeldet wurde. Keinerlei Haftung wird übernommen für Gegenstände die üblicherweise nicht im Reisegepäck mitgenommen werden (elektronische Geräte), optische Schäden, besonders an Fahrrädern, Beschädigungen an Gepäckstücken die ein Gesamtgewicht von 20 kg überschreiten. 

 Der Transport von eigenen Fahrrädern bei Transferfahrten ist nur auf eigenes Risiko möglich. Die Einstellungen an den Anhängern sind auf die eingesetzten Veranstalter – Räder  abgestimmt, so dass es selbst bei höchster Sorgfalt zu Umständen kommen kann, welche leichte Beschädigungen nach sich ziehen kann. Für während des Transports entstandene Schäden kann keine Haftung übernommen werden. Für einen Diebstahl eigener Fahrräder kann von Salzbike keine Haftung übernommen  werden. 

 

8. Gewährleistung und Abhilfe 

 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, liegt es in der Verpflichtung des Reisenden,  noch während des Aufenthaltes Abhilfe zu verlangen. Salzbike kann eine Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert bzw. sie vom Reisenden selbst  verursacht worden ist. Das Abhilfeverlangen ist direkt an Salzbike zu richten. 

 Für eine nicht vertragsgemäße Erbringung der Reise können Sie nach Rückkehr umgehend  eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), es sei denn Sie unterlassen es schuldhaft, den Mangel anzuzeigen. 

 

9. Mitwirkungspflicht 

 Der Reisende hat dem Reiseveranstalter alle für eine Pauschalreise erforderlichen und relevanten personenbezogenen (zb. Geburtsdatum, Körpergröße, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (Medikamente, Prothesen, Tiere etc.) rechtzeitig und 

vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat Salzbike auch über die von Mitreisenden gelegenen Umstände (Allergien, keine Reiseerfahrung etc.) zu informieren. 

 Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuellen Schaden so gering wie möglich zu halten oder zu vermeiden. Insbesondere sind Beanstandungen unverzüglich an Salzbike in Kenntnis zu setzen. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. 

10. Persönliche Voraussetzungen

Radfahren und speziell Mountainbiken im Gelände abseits von Straßen stellt eine Risikosportart dar. Der Teilnehmer erklärt, dass er in der körperlichen Konstitution ist, den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung gesundheitlich gewachsen zu sein und insbesondere nicht unter dem Einfluss von Medikamenten, Drogen, Alkohol oder ähnlichen das Bewusstsein und die Wahrnehmung beeinträchtigenden Substanzen steht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, sollte er die Anforderungen in Ziff. 10. nicht erfüllen.

 

11 . Ausrüstung

Der Teilnehmer hat sein eigenes Fahrrad mitzubringen. Auf Anfrage kann ein Leihfahrrad gestellt werden. Der Teilnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass sich sein Fahrrad in einem technisch einwandfreien Zustand befindet. Bei Leihrädern wird der Zustand vor Beginn vom Veranstalter geprüft und sich über die Fahrtüchtigkeit mit dem Teilnehmer vor Antritt der Fahrt gemeinsam versichert. Der Teilnehmer hat wetterfeste Kleidung und geeignete Schutzausrüstung, insbesondere einen Schutzhelm, zu tragen. Ohne Schutzhelm wird jeder Teilnehmer von der Veranstaltung  ausgeschlossen, ein Recht auf Rückzahlung der Gebühren besteht nicht.

 

  1. Weisungen

Der Teilnehmer hat den Weisungen des Veranstalters und seiner Hilfspersonen Folge zu leisten. Er hat sich entsprechend seiner fahrerischen Fähigkeiten so zu verhalten, dass weder er selbst noch Dritte gefährdet oder verletzt werden. Bei Minderjährigen obliegt die Aufsichtspflicht dem Erziehungsberechtigten.

Jeder Teilnehmer ist für sein Verhalten selbst verantwortlich. Dem Veranstalter oder seinen Hilfspersonen obliegt keine Aufsichtspflicht über die Teilnehmer. Sollte sich der Teilnehmer in erheblichem Maße den Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen widersetzen, kann der Veranstalter diesen von der weiteren Teilnahme ausschließen. Ein Erstattungsanspruch bereits gezahlter Teilnahmegebühren oder sonstiger etwaiger Mehrkosten besteht in diesem Fall nicht.

 

  1. Sonstiges 

 Der Reisende ist für die Einhaltung aller Pass, – Visa, –  Einreise – Flug und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. 

Alle Preisangaben erfolgen in EURO und inklusive aller Abgaben (ausgenommen Kurtaxe). Pauschalreisen Reisen werden differenzbesteuert.

Der Reisende haftet während der Dauer der Reise für Schäden oder Verlust an der ihm von Salzbike zur Verfügung gestellten Ausrüstung.

Änderungen in Reiseausschreibung sowie Irrtümer, Druckfehler und Rechenfehler, werden vorbehalten. 

Wir halten uns an die für Reisebüros verbindlichen Rechtsvorschriften, diese finden Sie im Impressum.

 

14. Gerichtsstand 

Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht. Der Reisende kann das Salzbike nur an  dessen Sitz verklagen. Für Klagen von dem Veranstalter gegen den 

Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. 

 

15. Datenschutz 

Siehe Datenschutz 

 

16. Verwendung von Bildmaterial

Bei der Durchführung der Aktivität werden vom Guide oder einer vom Guide beauftragten Person allenfalls Foto- und/oder Filmaufnahmen gemacht. Auf den Aufnahmen ist möglicherweise der Teilnehmer abgebildet und als Person zu erkennen.

Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass derartiges Foto- und/oder Filmmaterial vom Guide auf der Internetseite www.bikefex.at veröffentlicht wird. Der Teilnehmer ist darüber hinaus einverstanden, dass dieses Material für Werbezwecke, allen voran für die Präsentation der Aktivitäten in Social Networks (z.B. Facebook, Google+, Twitter, etc.) und Fachzeitschriften, sowie für die Anfertigung spezieller Werbemittel (Poster, Flyer, Marketing Videos etc.) verwendet wird.

Ist der Teilnehmer hiermit nicht einverstanden, hat er dies dem Reisebüro bzw. dem Guide ausdrücklich mitzuteilen.

17. Minderjährige Teilnehmer

Die Teilnahme von Personen unter 14 Jahren (Minderjährige) setzt die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters voraus (Eltern, Elternteil, sonstiger gesetzlicher Vertreter). Als Zustimmung wird nur eine schriftliche Erklärung des gesetzlichen Vertreters akzeptiert.

Die Zustimmung ist dem Reisebüro bei Buchung zu übermitteln.

Liegt die Zustimmung nicht spätestens am Tag des Beginns der Veranstaltung vor, stellt dies einen wichtigen Grund dar, der das Reisebüro zum Vertragsrücktritt berechtigt.

Nachteile, die dem Teilnehmer daraus entstehen, dass er die Zustimmungserklärung nicht (rechtzeitig) übermittelt oder übergeben hat, gehen zu seinen Lasten.

18. Informationspflichten gemäß §7 Abs. 1 RSV

Auf die sonstigen Informationspflichten gemäß den Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe (siehe insbesondere § 2 der Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe.

– BGBl. Nr. 401/1998 idgF.; im Internet abrufbar unter: www.ris.bka.gv.at) wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.

Veranstalter: Salzbike Reise OG 

Walserfeldstraße 36

5071 Wals 

Österreich 

Gewerbeinformations-System Österreich, www.gisa.gv.at/abfrage, GISA-Zahl: 32754407

Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters „Salzbike Reise OG“ unter folgenden Voraussetzungen abgesichert:

Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt maximal 20% des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage vor Reiseantritt – Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden. Anzahlungen bzw. Restzahlungen sind nur in dem Umfang abgesichert, in dem der Reiseveranstalter zu deren Entgegennahme berechtigt ist. Die Absicherungssumme wird vorrangig zur Befriedigung von vorschriftsmäßig entgegengenommenen Zahlungen verwendet.

Garant oder Versicherer:

Accelerant Insurance Europe SA, Adresse: Bastion Tower, Ebene 20, Place du Champ de Mars 5, 1050 Brüssel, Belgien 

Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz bei

Cover Direct Versicherungsmakler und Werbeagentur Ges.m.b.H. Adresse: Hietzinger Hauptstraße 35/DG, 1130 Wien Notfallnummer: +43 1 969 04 40 

vorzunehmen.